Die/der Laserschutzbeauftragte sorgt für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen am Arbeitsplatz. Nach § 5 der Arbeitsschutzverordnung über künstliche optische Strahlung (OstrV) und den technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung über künstliche optische Strahlung (TROS-Laserstrahlung) muss jeder Betrieb, der Laseranlagen der Klassen 3R, 3B und 4 einsetzt, eine/einen Laserschutzbeauftragte/-n schriftlich bestellen. Die/der Laserschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen.
Das Seminar befähigt die Teilnehmer/-innen, Gefahren im Umgang mit Laseranlagen im Unternehmen zu erkennen und vermittelt umfassende Kenntnisse zum Sicherheitsmanagement bei den verschiedenen Laseranwendungen. Sie werden befähigt, die Funktion der/des Laserschutzbeauftragten umfassend, auch anwendungsübergreifend, wahrzunehmen und erhalten vertiefte Kenntnisse zur Lasersicherheit und zum Sicherheitsmanagement für verschiedene Laseranwendungen.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer/-innen das Zertifikat „Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Allgemeine Laseranwendungen“, das von den Unfallversicherungsträgern anerkannt wird.