Immobilienverwaltung erfordert organisatorisches Geschick, rechtliches Wissen und kundenorientiertes Handeln. In unseren Weiterbildungen lernen Sie, Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zu betreuen, Prozesse effizient zu steuern und Werte nachhaltig zu sichern.
Die Immobilienverwaltung ist ein vielseitiges und anspruchsvolles Berufsfeld mit hoher Verantwortung. Ob Wohnanlagen, Miethäuser oder Gewerbeobjekte, ihre Betreuung erfordert fundiertes Fachwissen, rechtliches Verständnis und organisatorisches Geschick.
Egal ob Sie neu in die Branche einsteigen, vorhandene Kenntnisse vertiefen oder sich gezielt auf gesetzliche Anforderungen vorbereiten möchten, die Immobilienverwaltung eröffnet zahlreiche Karrierewege mit besten Zukunftsaussichten. Unsere Weiterbildungen unterstützen Sie dabei mit erfahrenen Dozent/-innen, praxisnahen Inhalten, persönlichem Austausch im Seminar und einem starken Netzwerk aus der Branche.
Mit dem Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ qualifizieren Sie sich umfassend für die professionelle Verwaltung von Miet- und Wohnungseigentum. Der modulare Aufbau mit Pflicht-, Wahl- und Vorbereitungseinheiten ermöglicht Ihnen eine flexible Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss.
Für den erfolgreichen Abschluss des Zertifikats „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ ist die Teilnahme an vier Pflichtseminaren erforderlich. Die Seminare vermitteln die grundlegenden Fachkenntnisse für die Verwaltung von Miet- und Wohnungseigentum und schaffen die Basis für Ihre spätere Tätigkeit oder Vertiefung in Wahlmodulen. Alle Pflichtseminare finden in Präsenzform statt und dauern jeweils zwei Tage. Sie kombinieren rechtliche, kaufmännische und organisatorische Aspekte der Immobilienverwaltung
Für den Abschluss des Zertifikats „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ wählen Sie zusätzlich zu den Pflichtmodulen zwei Wahlseminare aus dem aktuellen Weiterbildungsangebot aus.
Die Wahlseminare ermöglichen es Ihnen, inhaltliche Schwerpunkte nach Ihren Interessen oder Ihrem Tätigkeitsfeld zu setzen. Sie können gezielt Themen vertiefen, die für Ihre tägliche Praxis besonders relevant sind – zum Beispiel im Bereich Technik, Mietrecht oder Digitalisierung.
Darüber hinaus lassen sich die Wahlseminare auch unabhängig vom IHK-Zertifikat besuchen. Sie eignen sich hervorragend, um die gesetzliche Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO zu erfüllen und sich gleichzeitig fachlich weiterzuentwickeln.
Das Vorbereitungsseminar wird gemeinsam mit dem Abschlusstest dreimal pro Jahr angeboten. Die Teilnahme am Seminar ist im Preis des Tests enthalten.
Es findet eine Woche vor dem Test an einem Vormittag statt. Dort werden die wichtigsten Inhalte aus den Pflichtseminaren noch einmal wiederholt. Außerdem erfahren Sie, wie der Abschlusstest aufgebaut ist und was Sie erwartet.
Der Test bezieht sich auf den Lernstoff aus allen vier Pflichtseminaren. Für den gesamten Lehrgang einschließlich des Abschlusstests haben Sie bis zu drei Jahre Zeit.
Unsere praxisnahe Weiterbildung zum/zur "Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK" für Miet-, WEG- und Gewerbeobjekte mit anerkanntem IHK-Zertifikat
Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Bestellung eines/-r zertifizierten Verwalters/-in. Als zertifizierte/-r Verwalter/-in darf sich nach § 26a Abs. 1 WEG danach nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Mit unserem 4-teiligen Seminarpaket bereiten Sie sich gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung „Zertifizierte/-r Verwalter/-in nach §26a WEG“ vor.
Als WEG-Einsteiger/-in besuchen Sie zunächst das Grundlagenseminar und ein Aufbaumodul für angehende WEG-Verwalter/-innen. Ergänzend erwerben Sie praxisrelevantes Wissen in den Bereichen Technik sowie Recht und Rechnungswesen. Das Angebot richtet sich speziell an Neu- und Quereinsteiger/-innen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen in der WEG-Verwaltung.
Sie verfügen bereits über gute Kenntnisse im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder sind Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK? Dann empfehlen wir Ihnen die Module „Technik“ und „Recht & Rechnungswesen“ als gezielte Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung.
Für alle, die sich umfassend auf alle prüfungsrelevanten Themen vorbereiten möchten, bieten wir zusätzlich einen intensiven 3-Tages-Crashkurs, wahlweise in Präsenz oder als Live Online-Format.
Die Bezeichnung „Zertifizierte/-r Verwalter/-in“ gemäß §26a Absatz 1 WEG darf nur führen, wer bei einer Industrie- und Handelskammer eine öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung bestanden hat. Geprüft werden rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse, die für die Tätigkeit als Verwalter/-in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich sind. Die Prüfung wird ausschließlich von der zuständigen IHK durchgeführt. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Hinweis: Das Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ der IHK Akademie ersetzt die Sachkundeprüfung nach §26a WEG nicht und berechtigt nicht zur Befreiung.
Sie haben bereits alle vier Seminare für WEG-Einsteiger/-innen absolviert oder geplant? Dann können Sie Ihre Qualifikation erweitern: Mit zwei zusätzlichen Seminaren zur Mietverwaltung erhalten Sie zusätzlich das Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“.
Insgesamt können Sie mit nur 12 Seminartagen zwei anerkannte Abschlüsse erwerben: das IHK-Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in“ sowie die Zulassung zur Sachkundeprüfung „Zertifizierte/-r Verwalter/-in“ nach §26a WEG.
Unsere kompakte Weiterbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor – für mehr Rechtssicherheit, Anerkennung und berufliche Perspektiven in der WEG-Verwaltung.
Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter/-innen und ihre unmittelbar bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirkende Angestellte ist zum 01. August 2018 in Kraft getreten. Sie müssen sich mit einem Umfang von 20 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterbilden.
Gewerbetreibende, die sich als Wohnimmobilienverwalter/-innen selbstständig machen möchten, benötigen eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO und eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 GewO.
In der Immobilienverwaltung sind Fachwissen, rechtliche Sicherheit und organisatorisches Geschick entscheidend. Unsere Weiterbildungen im Bereich Immobilienmanagement vermitteln praxisorientierte Kenntnisse zu Mietrecht, WEG-Verwaltung, Büroorganisation und wirtschaftlicher Objektbetreuung – für Ihren Erfolg in der Immobilienbranche.
Seit über 40 Jahren kooperiert die IHK Akademie sehr erfolgreich mit dem Immobilienverband Deutschland. Interessieren Sie sich für weitere Fortbildungen? Entdecken Sie die Fortbildungs-Webinare von IVD Süd über den Link.
Lernen Sie in der grünen Oase in Westerham und erleben Sie Weiterbildung in entspannter, naturnaher Atmosphäre.
Die Immobilienseminare finden in der IHK Akademie Westerham statt. Lassen Sie sich begeistern vom Lernambiente in schönster Lage im Oberland! Buchen Sie Ihre Übernachtung bei der Seminaranmeldung gleich mit!
Die IHK Akademie bietet verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Haus- und Grundstücksverwaltung an. Diese richten sich sowohl an Einsteiger/-innen als auch an erfahrene Fachkräfte in der WEG- und Miethausverwaltung.
1. Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“
Diese Weiterbildung vermittelt umfassendes Wissen für die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und Mietobjekten.
Inhalte:
2. Vorbereitung zur/zum „Zertifizierten Verwalter/-in“ (gemäß § 26a WEG)
Diese Weiterbildung bereitet gezielt auf die Sachkundeprüfung vor und richtet sich an Personen mit oder ohne Vorkenntnisse in der WEG-Verwaltung.
Inhalte:
Für erfahrene Teilnehmende zusätzlich:
3. Wahlseminare und Weiterbildungspflicht
Neben den Modulen stehen zahlreiche Wahlseminare zur Verfügung, die zur Stärkung des Fachwissens und zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO genutzt werden können.
Hinweise:
Die Kombination beider Zertifikate („Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ und „Zertifizierte/r Verwalter/-in“) ist möglich und sinnvoll.
Alle Seminare zählen zur gesetzlichen Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO.
Ein qualifizierter Nachweis, dass Sie Seminarmodule besucht und einen internen Zertifikatstest bei der Akademie abgelegt haben. Es handelt sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung. Es richtet sich an Miethaus- und WEG-Verwalter/-innen.
Das Zertifikat Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK wird seit über 40 Jahren in Kooperation mit dem IVD, dem Immobilienverband Deutschland angeboten, hat sich am Markt erfolgreich etabliert und berechtigt ohne gesonderte Prüfung zur Aufnahme in den Berufsverband.
Ja, für den Erwerb des Zertifikats „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ ist die Teilnahme an bestimmten Seminaren der IHK Akademie verpflichtend. Diese Module bereiten gezielt auf die Zertifikatsprüfung vor und vermitteln die notwendigen Kenntnisse für die Arbeit in der Haus- und Immobilienverwaltung.
1. Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“
Für dieses Zertifikat müssen mehrere Module und Seminare absolviert werden:
Diese Module vermitteln praxisnahes Know-how in der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) und Miethausverwaltung. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Seminaren und dem Abschlusstest erhalten Teilnehmende das Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“.
2. Vorbereitung zur Sachkundeprüfung „Zertifizierte/r Verwalter/-in“
Wer die Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen möchte, besucht ebenfalls verpflichtende Vorbereitungsmodule. Dazu gehören:
Diese Seminare bereiten umfassend auf die schriftliche und mündliche Prüfung nach § 26a WEG vor und richten sich insbesondere an Personen, die bereits in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften tätig sind oder dies anstreben.
Insgesamt gilt:
Die Teilnahme an den genannten Modulen ist verpflichtend, um das jeweilige Zertifikat zu erhalten. Beide Wege – der Abschluss als „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ und die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung – bauen aufeinander auf und ergänzen sich optimal.
Zwischen dem Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ und der Sachkundeprüfung „Zertifizierte/r Verwalter/-in“ bestehen deutliche Unterschiede in Zielsetzung, Prüfungsform und rechtlicher Bedeutung.
Das Zertifikat Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK ist eine nicht öffentlich-rechtliche Prüfung, die bei der IHK Akademie abgelegt wird. Sie richtet sich an Miethausverwalter/-innen und WEG-Verwalter/-innen und dient als Nachweis über aktuelles Fachwissen für Kunden oder Unternehmen.
Die Weiterbildung vermittelt umfangreiche Kenntnisse zur WEG-Verwaltung und Miethausverwaltung, stellt aber keine Berufszulassungsvoraussetzung dar. Dieses Zertifikat ist ideal, um praxisnahes Know-how zu erwerben und sich beruflich weiterzuentwickeln, ohne dass eine formelle Prüfung vor der IHK erforderlich ist.
Die Sachkundeprüfung „Zertifizierte/r Verwalter/-in“ hingegen ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung, die ausschließlich bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) abgelegt wird. Sie basiert auf § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und gilt für Verwalter/-innen von Wohnungseigentum. Die Prüfung ist derzeit keine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs, wird jedoch für die Neubestellung oder Wiederbestellung von WEG-Verwaltern zunehmend relevant. In Zukunft könnte sie, gemäß Koalitionsvertrag 2021–2025, sogar zur verpflichtenden Erlaubnisvoraussetzung werden.
Aktuell führt keines der beiden Zertifikate zu einer formalen Berufszulassung, doch beide bringen klare Vorteile im Wettbewerb – sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte in Verwaltungsunternehmen.
Es ist daher sehr sinnvoll, beide Zertifikate zu erwerben:
Gemeinsam bieten beide Abschlüsse eine umfassende Qualifikation, die sowohl praxisorientierte Kompetenzen als auch formell anerkannte Fachkenntnisse abdeckt: ein echter Mehrwert für die berufliche Weiterentwicklung in der Immobilienverwaltung.
Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom 1. Dezember 2020 wurde der § 26a WEG eingeführt. Seit dem 1. Dezember 2022 haben Eigentümergemeinschaften das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Um diese Zertifizierung zu erlangen, muss eine öffentlich-rechtliche Sachkundeprüfung bei einer IHK abgelegt werden. Sie ist keine Berufszulassungsvoraussetzung, gilt jedoch als wichtiger Qualifikationsnachweis für die Verwaltung von Wohnungseigentum.
Zulassung und Vorbereitung
Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen. Ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, um die fachlichen Inhalte gezielt zu vertiefen. Die Prüfungstermine werden von den regionalen Industrie- und Handelskammern (z. B. der IHK für München und Oberbayern) veröffentlicht.
Durchführung der Prüfung
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:
Die mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn der schriftliche Teil bestanden wurde. Die Prüfung ist einmalig pro Person zu absolvieren – eine regelmäßige Wiederholung ist nicht erforderlich. Eine Wiederholung bei Nichtbestehen ist jedoch beliebig oft möglich.
Geltungsbereich und Pflicht
Die Sachkundeprüfung betrifft alle WEG-Verwalter/-innen, die als zertifizierte Verwalter am Markt auftreten möchten. Sie ist insbesondere für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hausverwaltungen relevant, die aktiv Aufgaben in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften übernehmen.
Personen mit bestimmten immobilienwirtschaftlichen Ausbildungen oder Abschlüssen sind von der Prüfung befreit – darunter:
Andere vergleichbare Qualifikationen werden nur anerkannt, wenn sie inhaltlich gleichwertig sind, auch wenn keine formelle Gleichstellung erfolgt.
Prüfungsinhalte
Die Prüfung deckt vier zentrale Themenbereiche ab:
Die Details zu den Prüfungsinhalten sind in der Prüfungsverordnung und im Rahmenplan der IHK festgelegt.
Zusammenfassung
Ja, die Sachkundeprüfung „Zertifizierte/-r Verwalter/-in“ vor der IHK muss in der Regel zusätzlich abgelegt werden, da sie eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach § 26a WEG ist. Nur Personen, die bereits über eine vergleichbare Qualifikation verfügen – etwa als Immobilienkaufmann/-frau, Immobilienfachwirt/-in IHK oder mit einem Studium im Bereich Immobilienwirtschaft – sind von dieser Prüfung befreit. In diesen Fällen gelten sie den zertifizierten Verwalterinnen und Verwaltern gleichgestellt.
Das Zertifikat „Haus- und Grundstücksverwalter/-in IHK“ deckt zwar einen großen Teil des notwendigen Wissens für die Sachkundeprüfung ab, ersetzt diese jedoch nicht vollständig. Um optimal vorbereitet zu sein, empfiehlt die IHK Akademie ergänzende Seminare – insbesondere die Module:
Diese Kombination bietet eine umfassende und praxisnahe Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung.
Die Sachkundeprüfung vor der IHK ist für alle WEG-Verwalter/-innen verpflichtend, die als Zertifizierte/-r Verwalter/-in am Markt auftreten möchten. Sie gilt auch für Mitarbeitende in Hausverwaltungsunternehmen, die direkt mit Aufgaben der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften betraut sind.
Nicht betroffen sind dagegen Miethausverwalter/-innen, da ihre Tätigkeit nicht unter das Wohnungseigentumsgesetz (§ 26a WEG) fällt.
Von der Prüfung befreit sind Personen, die bereits über eine gleichwertige immobilienwirtschaftliche Qualifikation verfügen, zum Beispiel:
Auch Mitarbeitende sind befreit, wenn sie eine dieser Qualifikationen besitzen. Alle anderen müssen die Sachkundeprüfung einmalig ablegen, um als zertifizierte Verwalter/-innen anerkannt zu werden.
Kontakt bei der IHK für München und Oberbayern:
Hans- Joachim Budde
Telefon +49 89 5116 - 1509
Bildungsmanagerin Westerham
Bildungsmanagerin Westerham