Weltkarte mit verbundenen Handelsrouten vor einem Frachtcontainer im Hafen
Seminar ( Live Online )
US-(Re-)Exportkontrolle für europäische Exporteure

Live-Online-Training

Praktische Wissensvermittlung
Top-Trainer/-innen aus der Praxis
Branchenspezifische Expertise

Weiterbildung: US-(Re-)Exportkontrolle für europäische Exporteure

Diese Weiterbildung zur US-(Re-)Exportkontrolle richtet sich an europäische Exporteure. Sie lernen, rechtliche Anforderungen sicher umzusetzen, um internationale Handelsvorgaben zu erfüllen.

Unsere Weiterbildungsangebote für Sie:

Startdatum

04.02.2026

Ort | Format

VC | Live Online

Unterrichtstage

290 €

Plätze verfügbar

Startdatum

03.11.2026

Ort | Format

VC | Live Online

Unterrichtstage

290 €

Plätze verfügbar

Nutzen

Systematik und Strategien zum richtigen Umfang

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, den US-Exportkontrollvorschriften unterfallen können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Die US-Exportkontrolle betrifft also nicht nur ausländische Unternehmen mit US-Konzernzugehörigkeit, sondern auch alle anderen ausländischen Unternehmen. Das US-Exportkontrollrecht kennt zahlreiche Lieferrestriktionen. So bestehen Lieferbeschränkungen für bestimmte als kritisch eingestufte Güter. Zudem sind stets die Endverwendung und das jeweilige Lieferland zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die einzelnen Embargogesetze der USA zu beachten, die zum Teil umfassende Lieferverbote für ausländische Unternehmen aussprechen und vorrangig zu berücksichtigen sind. Von besonderer Praxisrelevanz für europäische Unternehmen sind aktuell das Iran-Embargo sowie das Russland-Embargo der USA. Beim US-Iran-Embargo ist insbesondere zu beachten, dass seit dem 7.8.2018 wieder verschärfte Sanktionen gelten, die sich ausdrücklich an ausländische Unternehmen richten. Hinzu kommt, dass die EU auf diese neuen Sanktionen mit dem Erlass der sog. Blocking Regulation reagiert hat, die ebenfalls am 7.8.2018 in Kraft getreten ist. Diese Regelung enthält ihrerseits neue Vorgaben an EU-Unternehmen, die mit dem Iran-US-Embargo kollidieren. Die Sanktionen der US-Administration wegen Verstöße gegen das US-(Re-)Exportkontrollrecht können gravierend sein. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die US-Behörden ein Unternehmen als eine Denied Person listen können, mit der dann keine Geschäfte mehr getätigt werden dürfen. Praktische Konsequenz dieser Maßnahme ist, dass das Unternehmen vom Handel mit dem US-Markt abgeschnitten wird. Europäische Unternehmen sollten daher auch die Vorgaben der US-Exportkontrolle kennen und sie in ihre Exportcompliance-Prozesse integrieren.

Zielgruppe

Geeignet für Exportmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Exportkontrollbeauftragte, Vertriebsmitarbeitende, Exportmanagerinnen und -manager sowie Ausfuhrverantwortliche, die ihre Kenntnisse im internationalen Warenverkehr und in der Exportkontrolle vertiefen möchten.

Veranstaltungsinhalte

Folgendes erwartet Sie:

  • Anwendungsbereich der US-Exportkontrolle auf (Re-)Exporte aus Deutschland
  • Einstufung als US-Gut: De Minimis Rule, Foreign Direct Product Rule
  • Güterbezogene Lieferbeschränkungen: Commerce Control List / Commerce Country Chart
  • US-Sanktionsrecht (Embargos) / US-Sanktonslisten

Trainer/-innen

Schwarzes Nutzer-Icon als einfache Personen-Silhouette.

Prof. Dr. Philip Haellmigk

Das sagen ehemalige Teilnehmer/-innen

Sehr detaillierte Beispiele zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.