Das Verpackungsgesetz - ein praktischer Leitfaden
Vermeiden Sie Bußgelder und Verkaufsverbote!
Nutzen
Mit dem neuen Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, kommen wichtige Veränderungen auf zahlreiche Unternehmen zu ¿ und zwar auf alle, die gewerbsmäßig Waren in Deutschland verkaufen und somit Verpackungen in Umlauf bringen. Denn diese Unternehmen sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, sich bei der neu geschaffenen zentralen Stelle zu registrieren und diese künftig etwa über Materialart und Masse der Verpackungen zu informieren.
Wer dies nicht tut, muss mit harten Konsequenzen wie Bußgeldern oder gar einem Vertriebsverbot rechnen. Das gilt für große Industrieunternehmen genauso wie für Einmannbetriebe. Deshalb ist es für Ihr Unternehmen von existenzieller Bedeutung, dass Sie sich gründlich mit dem neuen Verpackungsgesetz auseinandersetzen. Hierbei unterstützt Sie das Seminar.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an sämtliche Unternehmen, die vom Verpackungsgesetz betroffen sind. Außerdem Vertreter dieser Unternehmen ¿ wie etwa Geschäftsführer, Mitarbeiter im Einkauf und Vertrieb und Abfallbeauftragte sowie alle Interessierten, die sich umfassend über die neuen gesetzlichen Vorschriften beim Verpackungsgesetz informieren möchten.
Veranstaltungsinhalt im Überblick
Dreh- und Angelpunkt des Seminars ist das neue Verpackungsgesetz und die damit verbundenen Pflichten für betroffene Unternehmen. Das Seminar zeigt Ihnen die wesentlichen Punkte des Gesetzes auf und gibt Ihnen wertvolle Praxistipps. Zum Beispiel erfahren Sie, wie Sie die relevanten Mengen und Verpackungsfraktionen in Ihrem Unternehmen ermitteln. Das Ziel des Seminars besteht darin, Sie dazu zu befähigen, Ihre Pflichten richtig wahrzunehmen und dabei Bußgelder oder gar Verkaufsverbote zu vermeiden.
Veranstalter
IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
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