Ein Mann im hellblauen Hemd und eine Frau in einer bronze-farbenen Bluse arbeiten gemeinsam an einem Laptop.
Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. § 34k GewO

Weißer Absolventenhut als Symbol für Bildung und Weiterbildung Anerkannter IHK-Abschluss
Branchenspezifische Expertise
Praktische Wissensvermittlung
Zahlung in Teilbeträgen

Weiterbildung zum/zur Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. § 34k GewO

Ab dem 20. November 2026 brauchen Darlehensvermittler/-innen für Allgemein-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach § 34k GewO und dafür in der Regel einen Sachkundenachweis. Diese Weiterbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor. Sie erwerben die rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse, um Kund/-innen bei Verbraucherdarlehen kompetent zu beraten. Themen wie Kundenberatung, Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte stehen im Fokus.

Unsere Weiterbildungsangebote für Sie:

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Theresa Thaler

Bildungsmanagerin München

Nutzen

Der Prüfungslehrgang "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. § 34k GewO" vermittelt Ihnen die rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse für die qualifizierte Beratung und Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Gleichzeitig bereitet er Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor.

Nach der Weiterbildung können Sie:

  • Kund/-innen bei Allgemein-Verbraucherdarlehen fachkundig beraten
  • Finanzierungen und Kreditprodukte einordnen und vergleichen
  • Verbraucherdarlehen unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen vermitteln
  • sicher in die IHK-Sachkundeprüfung gehen

Zielgruppe

Der Lehrgang Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. § 34k GewO richtet sich an:

  • Personen, die als Darlehensvermittler/-in tätig werden möchten, auch Quereinsteiger/-innen
  • Vermittler/-innen, die bereits Verbraucher- oder Ratenkredite vermitteln
  • Finanzdienstleistungsunternehmen, die ihr Angebot um Darlehensprodukte erweitern möchten
  • Mitarbeiter/-innen, die in der Darlehensvermittlung oder -beratung tätig sind oder diese Aufgabe übernehmen sollen
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/-innen auf die rechtlichen und fachlichen Anforderungen der Darlehensvermittlung vorbereiten möchten

Veranstaltungsinhalte

Diese Weiterbildung ist praxisorientiert aufgebaut und umfasst folgende Sachgebiete, die Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34k GewO vorbereiten:

Kundenberatung

  • Kundenerwartungen, Besuchsvorbereitung und Kundenkontakt
  • Kundensituation und Bedarfsermittlung
  • Gesprächsführung und ethische Grundsätze
  • Risiko- und Ratenabsicherung
  • Umgang mit Konflikten und Kundenbetreuung

Allgemein-Verbraucherdarlehen: rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

  • Verbraucherkredit- und Verbraucherdarlehensvertragsrecht
  • Verhaltens- und Informationspflichten von Darlehensvermittler/-innen
  • Kreditwesengesetz (KWG) und Geldwäschegesetz (GwG)
  • Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht und Datenschutz, inklusive Einsatz von KI
  • Finanzwirtschaftliche Grundlagen und Zinsrechnung

Finanzierung und Kreditprodukte

  • Kreditarten: Dispositionskredit, Ratenkredit, Bauspardarlehen, Kreditkarte, Leasing, Buy now, pay later
  • Öffentliche Förderprogramme
  • Konditionenvergleich, Effektivzins und Wahl der Laufzeit
  • Finanzierungsangebot, Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring
  • Kreditsicherheiten, Finanzierungsrisiken und Beendigung des Kreditvertrags

Häufig gestellte Fragen

Ab dem 20. November 2026 braucht jede/-r, die/der gewerblich Allgemein-Verbraucherdarlehen oder vergleichbare Finanzierungshilfen für Verbraucher/-innen vermittelt oder dazu berät eine Erlaubnis nach § 34k GewO. Bisher fiel diese Tätigkeit unter § 34c GewO.

Ausgenommen sind unter anderem Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens mit Erlaubnis, reine Tippgeber/-innen sowie Kreditinstitute. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt weiterhin § 34i GewO.

Wenn Sie bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO haben, gilt folgendes:

  • Sie müssen eine neue Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen.
  • Die alte Erlaubnis wird nicht automatisch umgewandelt.
  • Die alte Erlaubnis erlischt spätestens am 19. November 2027.
  • Bis zum 31. Mai 2027 können Sie die neue Erlaubnis im vereinfachten Verfahren beantragen.


Wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler/-in tätig ist, kann dabei die sogenannte Alte-Hasen-Regelung nutzen und braucht keine Sachkundeprüfung. Alle anderen benötigen die Sachkundeprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation.

Nein, wenn Sie eine Bankausbildung oder eine Erlaubnis nach § 34i GewO haben, brauchen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO nicht. Als Bankausbildung zählen die Abschlüsse Bank- und Sparkassenkaufmann/-frau.

Auch eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist gleichgestellt. Das gilt unter anderem auch für Immobilienkaufleute, Gepr. Bankfachwirt/-innen und den Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Für einige weitere Abschlüsse ist zusätzlich Berufserfahrung in der Darlehensvermittlung nötig.

Ja, die Weiterbildung "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung" ist auch für Quereinsteiger/-innen geeignet. Sie erwerben die rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundlagen für die Beratung und Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Gleichzeitig bereiten Sie sich gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor.

Der Fachmann für Darlehensvermittlung (§ 34k) unterscheidet sich vom Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i) vor allem durch die Art der Darlehen:

  • Der Fachmann für Darlehensvermittlung vermittelt Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Raten- oder Konsumentenkredite.
  • Der Immobiliardarlehensvermittler vermittelt Darlehen für Immobilien.
  • Für beide Tätigkeiten gibt es eine eigene Erlaubnis und eine eigene IHK-Sachkundeprüfung.


Wer die Sachkunde nach § 34i GewO hat, braucht für § 34k GewO keine weitere Prüfung. Wenn Sie vor allem Ratenkredite und andere Verbraucherdarlehen vermitteln möchten, ist die Weiterbildung zum/zur "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung" die passende Wahl. Für die Immobilienfinanzierung empfehlen wir die Weiterbildung zum/zur "Gepr. Immobiliardarlehensvermittler/-in gem. § 34i GewO".

Als Abschluss erhalten Sie nach der Weiterbildung "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. §34k GewO" eine Teilnahmebescheinigung der IHK Akademie. Den Abschluss erwerben Sie mit der bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK. Mit diesem Sachkundenachweis können Sie die Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen.

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