Ab dem 20. November 2026 brauchen Darlehensvermittler/-innen für Allgemein-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach § 34k GewO und dafür in der Regel einen Sachkundenachweis. Diese Weiterbildung bereitet Sie gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor. Sie erwerben die rechtlichen, fachlichen und praktischen Kenntnisse, um Kund/-innen bei Verbraucherdarlehen kompetent zu beraten. Themen wie Kundenberatung, Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte stehen im Fokus.
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Beratung für Unternehmen
Firmenkundenberater
Ab dem 20. November 2026 braucht jede/-r, die/der gewerblich Allgemein-Verbraucherdarlehen oder vergleichbare Finanzierungshilfen für Verbraucher/-innen vermittelt oder dazu berät eine Erlaubnis nach § 34k GewO. Bisher fiel diese Tätigkeit unter § 34c GewO.
Ausgenommen sind unter anderem Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens mit Erlaubnis, reine Tippgeber/-innen sowie Kreditinstitute. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt weiterhin § 34i GewO.
Wenn Sie bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO haben, gilt folgendes:
Wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler/-in tätig ist, kann dabei die sogenannte Alte-Hasen-Regelung nutzen und braucht keine Sachkundeprüfung. Alle anderen benötigen die Sachkundeprüfung oder eine gleichgestellte Qualifikation.
Nein, wenn Sie eine Bankausbildung oder eine Erlaubnis nach § 34i GewO haben, brauchen Sie die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO nicht. Als Bankausbildung zählen die Abschlüsse Bank- und Sparkassenkaufmann/-frau.
Auch eine bestandene Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist gleichgestellt. Das gilt unter anderem auch für Immobilienkaufleute, Gepr. Bankfachwirt/-innen und den Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen. Für einige weitere Abschlüsse ist zusätzlich Berufserfahrung in der Darlehensvermittlung nötig.
Ja, die Weiterbildung "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung" ist auch für Quereinsteiger/-innen geeignet. Sie erwerben die rechtlichen, fachlichen und praktischen Grundlagen für die Beratung und Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Gleichzeitig bereiten Sie sich gezielt auf die IHK-Sachkundeprüfung vor.
Der Fachmann für Darlehensvermittlung (§ 34k) unterscheidet sich vom Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i) vor allem durch die Art der Darlehen:
Wer die Sachkunde nach § 34i GewO hat, braucht für § 34k GewO keine weitere Prüfung. Wenn Sie vor allem Ratenkredite und andere Verbraucherdarlehen vermitteln möchten, ist die Weiterbildung zum/zur "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung" die passende Wahl. Für die Immobilienfinanzierung empfehlen wir die Weiterbildung zum/zur "Gepr. Immobiliardarlehensvermittler/-in gem. § 34i GewO".
Als Abschluss erhalten Sie nach der Weiterbildung "Gepr. Fachmann/-frau für Darlehensvermittlung gem. §34k GewO" eine Teilnahmebescheinigung der IHK Akademie. Den Abschluss erwerben Sie mit der bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK. Mit diesem Sachkundenachweis können Sie die Erlaubnis nach § 34k GewO beantragen.