Förderungen und Rabatte
Das Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert die Vorbereitung auf viele Fortbildungsabschlüsse wie beispielsweise zum Gepr. Meister/-in, Gepr. Fachwirt/-in, Gepr. Techniker/-in oder Gepr. Betriebswirt/-in.
Gefördert werden Weiterbildungen in Voll- und Teilzeit sowie Fernlehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor der IHK vorbereiten.
Ausführliche Informationen sowie Antragsformulare finden Sie diesem folgendem Link.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nutzen Sie die optimale Förderung durch das Aufstiegs-BAföG
Erhalten Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vom Staat zurück!
- Gesamtförderbetrag: 15.000 €
- Zuschuss Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 50%
- Prüfungsbonus: 50%
- Meisterstück: 3.000 €
zusätzlich bei Vollzeit-Lehrgängen (vermögens- und einkommensabhängig):
- Beitrag zum Lebensunterhalt: bis zu 892 €, 100% Zuschuss
- Kinderbeitrag: je Kind 235 €/Monat, 100% Zuschuss
- Ehe-/Lebenspartnerbeitrag: Unterhalt erhöht sich um 235 €/Monat, 100% Zuschuss
Freibeträge:
- Allgemeiner Vermögensfreibetrag: 45.000 Euro, erhöht sich
- für Ehe-/Lebenspartner und je Kind um 2.300 Euro
- Einkommensfreibetrag: 290 €/Monat, erhöht sich
- für Ehe-/Lebenspartner um 630 €/Monat
- je Kind 570 um €/Monat
- Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: 150 €/Monat pauschal (Kinder bis 14 Jahre)
- Freibetrag für Eheparter (ab dem das Einkommen angerechnet wird): 1.260.- €
- Vermögen des Ehe-/Lebenspartners bleibt anrechnungsfrei
Berechtigte:
Förderung wird auch geleistet, wenn der Antragssteller bereits einen akademischen Bachelor-Abschluss besitzt. Teilnehmer mit einem höheren Abschluss sind aber weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.
Teilnahmenachweis:
Anwesenheit mindestens 70%
Formblatt F:
- 6 Monaten nach Beginn und
- zum Ende bzw. Abbruch der Maßnahme.
Elektronische Antragsstellung:
Sie können den Antrag elektronisch einreichen. Formblätter B, F und Z müssen aber in Papierform nachgereicht werden.
Stand: Juli 2023
Der Meisterbonus ist eine Bonuszahlung des Freistaates Bayern, die an erfolgreiche Absolvent/-innen von Fortbildungsprüfungen gezahlt wird. Fast alle Weiterbildungsabschlüsse der IHK sind in der Regelung enthalten.
Je nach Feststellungstermin des Prüfungsergebnisses variiert der Bonus zwischen 2.000 und 3.000 Euro.
Hinsichtlich der Details zum Verfahren und Antragsablauf stehen die zuständigen Wohnortkammern für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Staatliche Förderung - Rechenbeispiel (Stand: Juli 2023)
Weitere Fördermöglichkeiten
Seminarrabatt
Stammkunden belohnen wir für Ihre Treue mit einem besonderen Rabatt. Auch Personen, die sich im Ehrenamt für die IHK einbringen, wollen wir danken. Firmen erhalten bei Mehrfachbuchung schon mit dem ersten Seminar einen attraktiven Nachlass. Vielen Dank für Ihre Treue und Unterstützung!
Unternehmen, die in einem Kalenderjahr einen hohen Weiterbildungsumsatz bei der der IHK Akademie München und Oberbayern erzielt haben, erhalten als Dankeschön einen Weiterbildungsgutschein, der innerhalb von 2 Jahren eingelöst werden kann.
Berechtigte:
Unternehmen mit mehr als 10.000€ Umsatz pro Jahr (netto ohne Verpflegung; als umsatzrelevant gelten alle Arten von Trainings bei der IHK Akademie (Seminare, Lehrgänge, Inhouse). Die Gutscheine sind einlösbar bei allen Trainings der IHK Akademie München und Oberbayern (ausgenommen Kooperationsprojekte mit Dritten). Unternehmen mit verschiedenen Firmenbezeichnungen und Rechnungsanschriften können nicht zusammengefasst werden.
Der Weiterbildungsgutschein wird je nach Gesamtumsatz in drei Stufen erstellt und zu Jahresbeginn automatisch zugesandt.
- 10.000€ bis 25.000€: 500€ Gutschein
- 25.001€ bis 40.000€: 1.000€ Gutschein
- über 40.000€: 2.000 € Gutschein
Der Gutschein kann nur auf den reinen Veranstaltungsbetrag (netto ohne Verpflegung und Übernachtung etc.) angerechnet werden.
Der Gutschein kann für mehrere Veranstaltungen verwendet werden, bis der Wert des Gutscheins "aufgebraucht" ist. Bitte bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung den Gutschein eingescannt per E-Mail an den jeweiligen Bildungsmanager der Veranstaltung senden.
Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich, auch der Restbetrag kann nicht ausgezahlt werden. Der Gutschein ist nicht übertragbar.
Wir bedanken uns bei allen Gutscheinempfängern ganz herzlich für Ihre Treue! (Die IHK Akademie behält sich Änderungen der Bedingungen vor).
Melden sich 3 bis 5 Teilnehmer eines Unternehmens zu einem Seminar an, gibt es einen vergünstigten Gesamtpreis:
- bei 3 Teilnehmer/-innen für den 3. Teilnehmer 25% Rabatt auf den Einzel-Seminarpreis ohne Verpflegung/ÜN (Teilnehmer/-in 1 und 2 zahlen Normalpreis)
- bei 4 Teilnehmer/-innen für den 4. Teilnehmer 50% Rabatt auf den Einzel-Seminarpreis ohne Verpflegung/ÜN (Teilnehmer/-in 1 bis 3 zahlen Normalpreis)
- bei 5 Teilnehmer/-innen für den 5. Teilnehmer 75% Rabatt auf den Einzel-Seminarpreis ohne Verpflegung/ÜN (Teilnehmer/-in 1 bis 4 zahlen Normalpreis)
Bei Trainings über 2.000 € (Einzel-Seminarpreis ohne Verpflegung/ÜN) ist der Rabatt ab dem 3. Teilnehmer jeweils maximal 500 €.
Ab ca. 6 Teilnehmer/-innen eines Unternehmens empfehlen wir die Buchung eines Inhousetrainings speziell für Ihr Unternehmen.
Personen, die sich als IHK-Prüfer, als IHK-Trainer oder im IHK-Ehrenamt engagieren, bekommen auf Seminare der IHK Akademie einen Nachlass von 25% auf die Seminargebühr (max. 500€; ohne Übernachtung/Verpflegung).
Bitte verweisen Sie bei Ihrer Anmeldung auf diesen Sonderrabatt. Der Sonderrabatt kann nur bei freien Plätzen im Seminar gewährt werden.
(Ausgenommen sind Seminare, die in Kooperation mit anderen Bildungsanbietern durchgeführt werden. Die IHK Akademie behält sich Änderungen der Bedingungen vor.)