Als Laserschutzbeauftragte/-r besitzen Sie bereits die erforderlichen Qualifikationen nach den Grundlagen von TROS-Laserstrahlung und OStrV. Zu Ihren Aufgaben gehört die Überwachung von Laseranlagen, insbesondere der Laserklassen 3R, 3B und 4, beispielsweise in der Industrie, Forschung, Vermessungstechnik, oder kosmetischen Anwendungen.
Sie möchten Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen? Dann ist dieser Auffrischungskurs genau das Richtige für Sie!
Die Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung (TROS) Laserstrahlung verpflichtet Laserschutzbeauftragte zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen. In der Regel ist ein Auffrischungskurs alle 5 Jahre erforderlich, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten. Die Teilnehmenden erfüllen damit ihre gesetzliche Fortbildungspflicht. Unsere Laserschutzkurse erfüllen die Anforderungen der OStrV und TROS an die Fortbildung von Laserschutzbeauftragten.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung „Fortbildung für Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Allgemeine Laseranwendungen“, das von den Unfallversicherungsträgern anerkannt wird.