Die/der Laserschutzbeauftragte sorgt für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen am Arbeitsplatz. Nach § 5 der Arbeitsschutzverordnung über künstliche optische Strahlung (OstrV) und den technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung über künstliche optische Strahlung (TROS-Laserstrahlung) muss jeder Betrieb, der Laseranlagen der Klassen 3R, 3B und 4 einsetzt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Die/Der Laserschutzbeauftragte muss die dafür erforderliche Fachkunde durch den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Lehrgangs nachweisen.
Mit diesem Seminar vertiefen Sie fachbezogen und anwendungsorientiert Ihre Qualifikation als Laserschutzbeauftragte/-r: speziell für Laseranlagen, bei denen besondere technische oder anwendungsbezogene Anforderungen bestehen. Damit erfüllen Sie die Fachkundenachweise nach § 5 OStrV und den TROS.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Grundkurs für spezielle Laseranwendungen“, das von den Unfallversicherungsträgern anerkannt wird.