Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt. Als zertifizierte/-r Verwalter/- in darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er/sie über die für die Tätigkeit als Verwalter/-in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Das 3-tägige Seminar bereitet Sie auf die bundeseinheitliche Sachkundeprüfung zum/zur zertifizierten Verwalter/-in gem. § 26a WEG vor. Die Prüfung selbst ist nicht Bestandteil dieses Seminars. Sie erhalten eine umfassende Zusammenfassung der prüfungsrelevanten Themen, so dass Sie gut auf die Prüfung vorbereitet sind. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung sind Vorkenntnisse in dem Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung. Falls Sie diese nicht haben, empfehlen wir vor dem Besuch dieses Seminars zuerst das Einführungsseminar für WEG-Verwalter/-innen Einführungsseminar Miethausverwalter Weiterbildung | IHK Akademie sowie Aufbauseminar für WEG-Verwalter/-innen Aufbauseminar für Miethausverwalter Weiterbildung | IHK Akademie zu besuchen.
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung nach §34c Absatz 2a GewO!
Innerhalb von drei Jahren müssen sich Immobilienmakler/-in und Wohnimmobilienverwalter/-in in einem Umfang von 20 Zeitstunden weiterbilden. Das Seminar orientiert sich an den inhaltlichen Anforderungen für die Weiterbildung nach Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV. Ein Seminartag besteht aus 7 Zeitstunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit gemäß § 15b Absatz 3 Satz 1 MaBV allein der zuständigen Aufsichtsbehörde obliegt.