Eine Weiterbildung bei der IHK Akademie München und Oberbayern ist eine Investition, die sich sowohl persönlich als auch beruflich auszahlt. Damit Sie Ihr Ziel auch finanziell gut erreichen, gibt es zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie davon profitieren können.
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist das wichtigste Förderinstrument für IHK-Prüfungslehrgänge wie Meister oder Fachwirte. Es unterstützt die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und leistet bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt, der zu 100 % als Zuschuss gewährt wird. Förderberechtigt sind auch Personen mit Bachelorabschluss. Ausgeschlossen sind jedoch alle, die bereits einen Master, ein Diplom oder einen vergleichbaren höheren Abschluss besitzen.
Durch das Aufstiegs-BAföG können Sie bis zu 75 % Ihrer Weiterbildungskosten finanzieren lassen. Hier sehen Sie, wie die Förderung im Detail funktioniert.
50% der Kosten für Unterricht und Prüfung bekommen Sie als Zuschuss
Die restlichen 50% finanzieren Sie über einen Kredit der KfW-Bank
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie 50% Nachlass auf die Kreditsumme
Damit Sie die Förderung optimal nutzen können, ist eine rechtzeitige und vollständige Antragstellung wichtig. Hier erfahren Sie, wie der Antrag gestellt wird und wo Sie alle Informationen finden.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch die Formblätter (B, F, Z). In unserem Erklärvideo erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Antragstellung funktioniert.
Der Meisterbonus ist eine attraktive Bonuszahlung in Höhe von 3.000 € des Freistaates Bayern für alle, die eine berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich absolvieren – z. B. zum/zur Fachwirt/-in, Meister/-in oder Betriebswirt/-in, der Wohn- oder Arbeitsort zum Zeitpunkt der Ergebnisfeststellung in Bayern liegt und die IHK-Prüfung bis spätestens zum 31.12.2027 erfolgreich absolviert wurde.
Neu seit 2024: Die Bayerische Staatsregierung hat die Förderbedingungen überarbeitet und die Regelung bis zum 31.12.2027 verlängert. Damit bleibt der Meisterbonus ein fester Bestandteil der Weiterbildungsförderung in Bayern.
Am Beispiel des Prüfungslehrgangs zum/zur Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in zeigen wir, wie sich die Förderung aus Aufstiegs-BAföG und dem bayerischen Meisterbonus kombinieren lässt.
50% Zuschussanteil durch Aufstiegs-BAföG (muss nicht zurückgezahlt werden)
Zwischensumme
Bei bestandener Prüfung 50% Erlass auf das Aufstiegs-BAföG-Darlehen
Verbleibende Lehrgangskosten
Zuschuss vom Freistaat Bayern (ebenfalls bei bestandener Prüfung)
Als Solo-Selbstständige/-r tragen Sie allein die Verantwortung für Ihre berufliche Entwicklung. Gerade im digitalen und ökologischen Wandel ist kontinuierliche Weiterbildung entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das KOMPASS-Programm (Kompetenzentwicklung von Solo-Selbstständigen) des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) bietet Ihnen genau dafür gezielte Unterstützung mit attraktiver Förderung.
Ihre Vorteile mit KOMPASS:
Die KOMPASS-Förderung unterstützt Solo-Selbstständige bei ihrer beruflichen Weiterbildung und stärkt damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden insbesondere Qualifizierungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Maßnahmen zur unternehmerischen Professionalisierung.
Zunächst vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einer aktiven Kompass-Anlaufstelle. Dort wird gemeinsam Ihr individueller Weiterbildungsbedarf geklärt und die passende Maßnahme ausgewählt. Anschließend stellen Sie den Zuschussantrag und können nach Bewilligung direkt mit Ihrer Weiterbildung starten.
Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, die auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten zum Beispiel Fachwirte, Industriemeister/-innen, Meister/-innen oder Betriebswirte. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung abzielt und über der Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsabschluss-Ebene liegt.
Gut zu wissen:
Das Aufstiegs-BAföG gilt sowohl für Vollzeit- als auch für berufsbegleitende Lehrgänge.
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung ist eine einmalige Prämie von aktuell bis zu 3.000 Euro, die Sie nach erfolgreichem Abschluss einer Meister- oder vergleichbaren Fortbildung erhalten können (z. B. Industriemeister/-in, Fachwirte, (Technische) Betriebswirte).
Wichtig:
Der Meisterbonus wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
(Stand: Januar 2026)
Ja – die Kombination ist ausdrücklich möglich und üblich.
Viele Teilnehmende finanzieren ihre Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG und erhalten nach bestandener Prüfung zusätzlich den Meisterbonus.
Ihr Vorteil auf einen Blick:
Damit Fördermittel anerkannt werden, ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend: Der Antrag muss immer vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Wird der Antrag nach Startdatum eingereicht, kann er in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Fristen und Unterlagen, die für die jeweilige Förderung nötig sind.
Viele Förderprogramme, etwa Aufstiegs-BAföG, setzen eine fristgerechte Antragstellung voraus sonst verfällt der Anspruch.
Die KOMPASS-Förderung richtet sich speziell an Solo-Selbstständige. Sie fördert individuelle, praxisnahe Weiterbildungen mit bis zu 90 % der Kosten (max. 4.500 Euro).
Typische Voraussetzungen:
Tipp:
KOMPASS eignet sich besonders für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Aufstiegs-BAföG haben.
Nein. Die IHK Akademie München und Oberbayern ist kein AZAV-zertifizierter Bildungsträger und bietet daher keine AZAV-Förderung an. Eine Finanzierung über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist bei unseren Weiterbildungen nicht möglich.
Gerne informieren wir Sie jedoch über alternative Fördermöglichkeiten, wie z. B. Aufstiegs-BAföG oder Meisterbonus.