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Weiterbildung zum/zur Gepr. Industriemeister/-in Printmedien oder Gepr. Medienfachwirt/-in an der IHK Akademie München
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Industriemeister/-in Printmedien oder Medienfachwirt/-in (Print | Digital)

In diesen Prüfungslehrgängen erhalten Sie ein fundiertes Know-how, mit dem Sie in Ihrer Branche professionell und selbstbewusst auftreten können

Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Printmedien oder Medienfachwirt/-in (Print | Digital)

Hier lernen Sie, Print- oder Digitalmedienproduktionen auf Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge professionell zu planen und zu steuern sowie Führungsaufgaben zu übernehmen.Mit moderner Technik und flexiblen Unterrichtsformaten können unsere Teilnehmer/-innen den Unterricht sowohl in Präsenz als auch Online besuchen.

Gepr. Industriemeister/-in Printmedien (Bachelor Professional in Print)

Gepr. Industriemeister/-innen Printmedien verfügen über umfassende Qualifikationen, um die betrieblichen Produktionsprozesse verlässlich zu planen und zu steuern. Ein Fokus Ihrer Weiterbildung liegt dabei auf den Druck- und Druckweiterverarbeitungsprozessen. Sie sind versiert und souverän in der zielführenden und lösungsorientierten Kundenberatung und -betreuung, kalkulieren Kosten sicher und erstellen professionelle Produktions- und Marketingkonzepte.

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Für wen eignet sich die Weiterbildung Gepr. Industriemeister/-in Printmedien?

Kaum ein Bereich unterliegt technischen Veränderungen so sehr wie die Medienproduktion. Um für Ihren derzeitigen oder zukünftigen Arbeitgeber attraktiv zu bleiben bzw. zu werden und den nächsten Karrieresprung vorzubereiten, sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen von großer Bedeutung. Als Gepr. Industriemeister/-in Printmedien verfügen Sie über umfangreiche Qualifikationen und Kompetenzen, um die Betriebsabläufe und Produktionsprozesse erfolgreich zu planen und zu steuern. Sie sind in der Lage, anspruchsvolle Projekte und Führungsaufgaben zu übernehmen und können kundenorientierte Angebote erstellen, Druckprozesse kostenbewusst planen und organisieren sowie Mitarbeiter und Auszubildende führen und anleiten.

Der Abschluss als Gepr. Industriemeister/-in Printmedien ist auf Bachelor-Niveau und befähigt Sie, eine Weiterbildung auf Master-Niveau zu absolvieren (zum Beispiel als Technische/r Betriebswirt/-in). Der 'Bachelor Professional in Print' ist in der Branche anerkannt und auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt.

Mit moderner Technik und flexiblen Unterrichtsformaten können unsere Teilnehmer/-innen den Unterricht entweder vor Ort oder Online besuchen.
Abhängig vom gewählten Format, findet der Unterricht in Präsenz an unserem Standort München vor Ort statt oder Live Online im virtuellen Klassenzimmer.

Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Industriemeister/-in Printmedien (Bachelor Professional in Print) richtet sich an Fachkräfte aus Medienunternehmen, Werbe- und Printmedienagenturen sowie Druckereien.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Printmedien - Bachelor Professional in Print

§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1.eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder

2.eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder

3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt werden.

(2) Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 2 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print oder einer Geprüften Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print nach § 1 Absatz 2 und 3 aufweisen.

(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gepr. Medienfachwirt/-in Print | Digital (Bachelor Professional in Media)

Gepr. Medienfachwirte planen und steuern die betrieblichen Produktionsprozesse von ersten Gestaltungskonzeptionen bis zur Weiterverarbeitung. Sie verfügen über neue Qualifikationen im Bereich Technik, Betriebswirtschaft sowie Recht. Zudem beraten Sie Ihre Kunden versiert und sicher, kalkulieren Kosten und erstellen professionelle Marketingkonzepte. Zu Ihren neuen Führungsaufgaben gehört auch die Ausbildung von Mitarbeitern.

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Für wen eignet sich die Weiterbildung

Gepr. Medienfachwirt/-in?

Sie möchten auf der Karriereleiter eine Stufe höher steigen und sich beruflich weiterbilden, um in Zukunft anspruchsvollere Projekte und Führungsaufgaben zu übernehmen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie eine Weiterbildung zum/zur Gepr. Medienfachwirt/-in. Mit dieser Qualifikation sind Sie dazu in der Lage, Ihr Aufgabenfeld zu erweitern und beispielsweise Kostenkalkulationen durchzuführen, Angebote für Print- oder Digitalprodukte zu erstellen und selbst Nachwuchskräfte auszubilden.

Als Gepr. Medienfachwirt/-in (Bachelor Professional in Media) verfügen Sie über ein attraktives Profil, das auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt ist, und sind optimal gerüstet für die hohen Anforderungen der heutigen Medienbranche, sei es im Online-Marketing, im Bereich der Print- oder Onlinemedien.

Mit moderner Technik und flexiblen Unterrichtsformaten können unsere Teilnehmer/-innen den Unterricht entweder vor Ort oder Online besuchen.
Abhängig vom gewählten Format, findet der Unterricht in Präsenz an unserem Standort München vor Ort statt oder Live Online im virtuellen Klassenzimmer.

Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Medienfachwirt/-in richtet sich an Fachkräfte aus der Medienbranche wie beispielsweise Grafik-, Kommunikations- und Mediendesigner. Ebenfalls willkommen sind Medientechnologen aus dem Druckbereich sowie Digital- und Print-Mediengestalter.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in - Bachelor Professional in Media

§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1.eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder

2.eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder

3.eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt werden.

(2) Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 2 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.

(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder einer Geprüften Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media nach § 1 Absatz 2 und 3 aufweisen.

(4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der in Absatz 1 Satz 1 beschriebenen beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Noch Fragen? Ich berate Sie gerne!
 Christina Marzin
Informationen und Anmeldung
Christina Marzin

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