(Bau-)Mängelverfolgung für WEG-Verwalter/-innen
Neubauten korrekt und rechtssicher verwalten
Nutzen
Bauträger sind wichtige Auftraggeber für Verwalter. Die Verwaltung von Neubauten geht für Verwalter jedoch mit etlichen Besonderheiten und zusätzlichen Haftungsfallen einher. Insbesondere hat der WEG-Verwalter die Verfolgung der Baumängel rechtlich sicher zu managen. Auch muss der nicht immer einfache Spagat zwischen dem Bauträger als Auftraggeber und der Eigentümergemeinschaft als Kunden berücksichtigt werden.
In diesem praxisbezogenen Seminar erfahren Sie, wie Sie Baumängelverfolgungen nach Neubau oder Sanierungen souverän meistern. Es wird auch auf die Besonderheiten bei Neubauten ab Beginn der Verwaltertätigkeit und gerichtliche Beweissicherungsverfahren eingegangen. Ausgehend von der Theorie werden unterschiedliche praktische Umsetzungsmöglichkeiten besprochen.
Innerhalb von drei Jahren müssen sich Immobilienmakler/-in und Wohnimmobilienverwalter/-in in einem Umfang von 20 Zeitstunden weiterbilden. Das Seminar orientiert sich an den inhaltlichen Anforderungen für die Weiterbildung nach Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 MaBV. Ein Seminartag besteht aus 7 Zeitstunden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entscheidung hinsichtlich der Anerkennungsfähigkeit gemäß § 15b Absatz 3 Satz 1 MaBV allein der zuständigen Aufsichtsbehörde obliegt.
Zielgruppe
Unternehmer/-innen und Mitarbeiter/innen von Hausverwaltungen mit dem Schwerpunkt Wohnungseigentumsverwaltung und Neubauobjekte. Weiterhin Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte, die sich umfassend informieren möchten. Sie sollten bereits über Grundkenntnisse der WEG-Verwaltung (z. B. die Basisseminare der IHK-Akademie) verfügen. Das Seminar eignet sich gleichermaßen als Wahlqualifikation für den Zertifikatslehrgang und für WEG-Verwalter, die ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachkommen möchten.
Veranstaltungsinhalt im Überblick
Sie haben bereits Neubauobjekte im Wohnungseigentum in Ihrem Verwaltungsbestand oder haben Neubauobjekte erfolgreich akquiriert? Dann erwarten Sie zusätzlich zu den Anforderungen bei der Verwaltung von Bestandsimmobilien etliche Besonderheiten, aber auch Haftungsfallen, die es zu beachten gilt, vom Erstellen des ersten Wirtschaftsplans über die Gründungsversammlung, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Baumängelverfolgung bis zur Verlängerung des Verwaltervertrags nach drei Jahren.
Hauptinhalte:
- Interessen der Eigentümergemeinschaft und des Bauträgers wahren
- Abnahme des Gemeinschaftseigentums nach neuer Rechtsprechung
- Hauptaufgaben des Verwalters: Fristen wahren, Rechtsnachteile der Eigentümergemeinschaft vermeiden
- Baumängelverfolgung: Feststellen und Anzeigen von weiteren Baumängeln nach der Abnahme auch Neuaufrollen von Baumängelverfahren älterer Eigentümergemeinschaften
- Weitere Vorgehensweisen, z. B. Gerichtsverfahren
Kooperationspartner
-
IVD-Institut - Gesellschaft für Immobilienmarktforschung und Berufsbildung mbH, München
Veranstalter
IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Kontakt
Ähnliche Weiterbildungen
Diese Weiterbildungen könnten Sie auch interessieren.